Verzugszinsen/Nullpositionen
Bauunternehmer „verschenken“ gerechtfertigte Vergütung
Bei den Auftraggebern ist eine "Unsitte" weit verbreitet, die Vergütung von Baunachträgen hinauszuzögern. Eine oft gehörte Begründung ist, dass die Baunachträge noch geprüft und freigegeben werden müssen. So können schon mehrere Monate zwischen Anspruch und Vergütung liegen. Gelder, mit denen der Bauunternehmer eigentlich Materialrechnungen für die realisierten Baunachträge begleichen müsste.
Eine weitere unzulängliche Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltungen ist, dass durch die externen Planer teilweise Leistungsverzeichnisse erarbeitet werden, welche in gravierender Weise von der späteren Erfüllung des Unternehmers abweichen.
Diese Arbeitsweise der externen Planer ist nicht zuletzt auch ein Ausdruck der Kostenabkopplung in der HOAI 2009.
Es ist keine Seltenheit, dass in Leistungsverzeichnissen Positionen enthalten sind, welche in der Ausführung überhaupt nicht gebraucht werden. Diese Positionen im Leistungsverzeichnis dienen dazu, die Bruttoauftragssumme künstlich zu erhöhen um ein erhöhtes Honorar aus der Kostenberechnung durchzusetzen oder bestimmte Firmen einen Vorteil zu verschaffen.
"Ganz abgesehen davon sind sorgfältige Planung und Disziplin bei der Abwicklung keineswegs sonderlich verbreitet, zumal sie für Planer und Überwacher aufwendig sind" (Thode/Quack Baurechtstage 2008).
Das haben Prüfungen im Tiefbaubereich bei einer öffentlichen Verwaltung bestätigt. In drei Fällen wurden gezielt die Kostenberechnungen (ca.+ 30%) zu hoch, durch falsche Mengenermittlung und Nullpositionen im LV, berechnet um mehr Honorar zu erhalten. Auffälligkeiten bestehen auch bei den Haustechnikgewerken.

