Aufbau Nachtragsmanagement
Nachtragsmanagement
Aufbau eines unabhängigen betrieblichen Nachtragsmanagement
Wir sind sehr dankbar, dass unser Referent als Unternehmensberater bei einigen größeren Verwaltungen (wo es auch politisch gewollt war) ein Nachtragsmanagement aufbauen konnte. Rückmeldungen und Feedback zeigen, dass dadurch erhebliche Baumehrkosten eingespart werden konnten.
Wir werden öfters bei Inhouse-Schulungen gefragt, wann man mit einem effektiven Nachtragsmanagement, d.h. Prüfung von Baunachträgen nach Anspruch und Vergütungshöhe, beginnen sollte.
Eine gute Frage.
Die Antwort kann nur jeder selber nach seiner Absicht und seiner Realitätsinsel finden.
Manche vertreten die Ansicht, dass man erst alles bauen lassen sollte um Ärger und Stress zu vermeiden. Schließlich will man "fertig" werden. Streiten kann man sich immer noch, Hauptsache fertig. Dieser Ansicht sind einige Gerichte schon entgegengetreten.
Ein Politiker aus einer öffentlichen Verwaltung in RLP sagte einmal, dass die Baumehrkosten unerheblich sind, denn ob man "ein Meter unter Wasser ist oder zwei Meter" ist doch egal, Hauptsache die Schule und der Kindergarten wird zur Wahl fertig und wir haben was geschafft.
Eine andere Ansicht ist, was von den Gerichten auch befürwortet wird, dass bereits während der Bauausführung sich der Auftraggeber bewusst mit dem Rechtsanspruch von Baunachträgen auseinandersetzen muss, auch dann, wenn es Ärger und Stress bedeutet. So ist es nach der Rechtsprechung für einen Auftraggeber bei einer bestimmten Größe einer Baumaßnahme zumutbar, ein eigenes Nachtragsmanagement aufzubauen um zeitnah über Baunachträge entscheiden zu können. Meint der Auftraggeber aber diese Entscheidungen über den Nachtragsanspruch zu verzögern um kein Stress und Ärger zu haben und zahlt er die Nachträge schon bei den Abschlagszahlungen ohne Vorbehalt aus, so kann ein Auftragnehmer nach dem objektiven Empfängerhorizont und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben davon ausgehen, der Auftraggeber hat die Baunachträge dem Grunde und der Höhe nach anerkannt. Spätere Einsprüche gegen die Kostensteigerungen können dann unwirksam sein.
Nach unserer Erfahrung bei Großprojekten bedeutet Ärger und Stress nicht gleichzeitig, dass man nicht "fertig" wird. Wichtig dabei ist, dass man das operative Geschäft täglich auf der Baustelle von der Prüfung von Nachträgen entsprechend dem objektiven Empfängerhorizont trennt. Dabei helfen klare vertragliche Regelungen bereits bei der Vergabe von Bauaufträgen.
Folgt man den gerichtlichen Entscheidungen, dann ist es ratsam, gleich von Beginn einer größeren Baumaßnahme ein Nachtragsmanagement aufzubauen.
Wie man ein solches effektives Projektmanagement aufbaut erklären wird in einer praxisbezogenen Schulung.
Eine weitere Frage ist, warum man den operativ handelnden Architekten/Ingenieuren nicht alleine die Nachtragsprüfung überlassen sollte?
Die Antwort aus unserer Prüfererfahrung ist relativ einfach. Einmal spielen die Interessenlagen auf der Baustelle eine Rolle und andererseits der "Tunnelblick der Architekten/Ingenieure" ausschließlich auf technische Zusammenhänge verbunden mit dem Leistungsverzeichnis. Dabei spielt dieser Blickwinkel bei der Nachtragsprüfung nach der Rechtsprechung des BGH nur eine Nebenrolle. Entscheidend ist die rechtliche Anspruchsgrundlage und danach die betriebswirtschaftliche Ermittlung der Nachtragspreise. Nicht entscheidend ist, was in einem Leistungsverzeichnis steht sondern die Vertragsauslegung der Leistungsbeschreibung (Gesamtheit aller vertragsrelevanten Unterlagen usw.).
"Als Leistungsbeschreibung wird die Gesamtheit der Angaben über die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen verstanden, unabhängig davon ob es sich um zeichnerische, verbale oder konkludente Angaben handelt." (Thode/Quack in Leistungsbeschreibung und Nachträge)
Eine andere Frage ist, ob der Architekt/Ingenieur nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im konkreten Einzelfall überhaupt eine Rechtsauslegung vornehmen kann? Die Prüfung der rechtlichen Anspruchsgrundlage und deren Auslegung hinsichtlich des geschuldeten Werkerfolgs hat nur sehr gering was mit technischen Sachverhalten zu tun.
Die Interessenlagen auf der Baustelle sind klar verteilt. Es geht um Gewinnoptimierung und dem Grundsatz des 4-Augen-Prinzips. Manchmal arbeiten Baufirma und Baubetreuer des Auftraggebers bereits schon jahrelang zusammen oder es wird immer wieder der gleiche Planer genommen, sodass eine Befangenheit bei der objektiven Bewertung von Baunachträgen vorliegt. Man kennt sich und will die Freundschaft nicht aufs Spiel setzen. Sprüche wie "hat stets zur vollen Zufriedenheit gearbeitet" oder "Kostensteigerungen konnten bei Auftragserteilungen nicht erkannt werden" als Begründung zur freihändigen Vergabe trotz ständiger Kostensteigerungen werden Prüfinstanzen öfters in Begründungen lesen.
Andererseits können sich die ausschreibenden Planer und Baufirmen schon von anderen Baustellen sehr gut kennen und dann passiert das "Phänomen" von s.g. Schein- und Nullpositionen in den Leistungsverzeichnissen. So konnten wir in unserer Studien von ca. 1400 Schlussrechnungen bei unterschiedlichen Baumaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung feststellen, dass dieses Phänomen der Null- und Scheinpositionen bei 37% zu Auftragskürzungen geführt hat. Die politischen Verantwortlichen sprachen dann von s.g. Kosteneinsparungen, obwohl die beauftragten Leistungen gar nicht gebraucht wurden. Die Bauunternehmen, welche sich an den Vergabeverfahren beteiligt hatten, haben Positionen kalkuliert, welche es nicht gab (unzulässige Preisabfragen).
Wie sich Bauunternehmen in solchen Fällen verhalten sollten und wehren können, erläutern wir direkt in unserer Inhouse-Schulung. (hier oder hier auch Online via ZOOM)
Wie bauen wir ein effektives betriebliches Nachtragsmanagement auf?
- Wir geben Anregungen, wo ein solches Vertrags- und Nachtragsmanagement innerhalb der Verwaltungsstruktur zugeordnet werden kann und welche Personalausstattung notwendig ist einschl. Schema einer Organisationsstruktur und Ablauf der Nachtragsbewertung innerhalb der Verwaltung entsprechend der Gemeindeordnung.
- Beratung zu Vollmachtsregelungen für die Abgabe von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen
- gegenüber privatrechtlichen Dritten bei Baumaßnahmen
- Erfüllungsgehilfen bei Baumaßnahmen wie externe Architekten/Fachingenieure
- bei Nachtragsverhandlungen durch Nachtragsmanager
- Musterdienstanweisung für die Verwaltung
- Intensivschulungen der Mitarbeiter einschl. Musterdienstanweisung
- rechtliche Anspruchsgrundlagen
- Anspruchsgrundlagen gegenüber Dritte
- Vertragsgestaltung Leistungsverzeichnisse Vergabeverfahren
- Nachtragspreisermittlung auf Basis des Hauptangebotes/Urkalkulation
- Coaching zur Gesprächsführung und Konfliktbewältigung bei Nachtragsverhandlungen
- Schulungen zur Weiterbildung der Nachtragsmanager auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung
- Ansprechpartner bei speziellen Rückfragen
Die Kosten für den Aufbau eines funktionierenden Nachtragsmanagements sind wesentlich gering im Verhältnis zu den möglichen Einsparungen bei den Baukosten.
Das zeigt unsere Studie bei einer Verwaltung in RLP. Bei einem Bauvolumen von ca. 118 Mio€ betrugen die Mehrkosten ca. 8%. Genaue Angaben und Gründe für die Mehrkosten einschl. Lösungsansätze in unserer Schulung.
Fragen Sie uns einfach. Wir machen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.
Ein spezielles Angebot zur Frage, wie prüft man einen Baunachtrag (hier)