Folgen fehlender Nachtragsprüfung

Uwe Besecke
Dipl. Bauingenieur + Wirtschaftsjurist LL.M
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Berater * Coach
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Folgen fehlender Nachtragsprüfung

Projektmanagement, Nachtragsmanagement
Veröffentlicht von Besecke in Baunachtrag · Sonntag 13 Nov 2022
Tags: BaunachtragPrüfungKostensteigerung
Die Folgen fehlender objektiver Nachtragsprüfung

Fehleinschätzungen  von Baunachträgen führen zu erheblichen Steuergeldverschwendungen. Statistische Studien unseres Referenten, welcher als Prüfer in einer  öffentlichen Verwaltung in RLP tätig war, haben bei der Prüfung von  Schlussrechnungen aus dem Hoch - und Tiefbau bei einer Stadtverwaltung  ergeben, dass ein Nachtragsvolumen von ca. 20 Mio € Steuergelder  (Bauumfang ca. 120 Mio €) oftmals falsch eingeschätzt und abgerechnet wurden.

Dabei  betraf das Nachtragsvolumen nicht nur fehlende Anspruchsgrundlagen sondern auch die mangelhafte Nachtragsabrechnung. Es entstanden im  Schul- und Kitabau in dieser Stadtverwaltung Mehrkosten von
ca. 7 Mio € Steuergelder. Zu den Einzelheiten aus dieser umfangreichen Studie  verweisen wir auf die Seminare unseres Referenten, wo sehr detailliert  auf die Ursachen eingegangen sowie das Versagen der politischen Verantwortlichen aufgezeigt wird.

Auszug aus der Studie:




Nur ein Beispiel aus der Studie zum Gewerk KG 400 zeigt bereits wie die Folgen sind, wenn keine unbefangene objektive Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach stattfindet und ein mangelhaftes Leistungsverzeichnis durch die externen Planer erstellt wurde. Mangelhafte Mengenermittlung und Null- und Scheinpositionen sind nicht selten und führen zu enormen Vertragsänderungen. Hier scheint jegliche Nachtragsprüfung, dem Grunde und der Höhe nach, nicht nach den Rechtsgrundsätzen erfolgt zu sein.

Auftrag Werkvertrag nach Vergabeverfahren:                   159.271,27 €
Schlussrechnung:                                                          202.072,01 €
Null- und Scheinpositionen:                                                    72 Stck
Mengenmehrung:                                                                   7 %
Nachträge:                                                                     34.698,94 €

Bei diesen Ergebnissen macht natürlich ein öffentliches Ausschreibungsverfahren auch wenig Sinn.
Mehr Beispiele aus dieser Studie in unseren Workshops.

In dieser Stadtverwaltung spielt Geld anscheinend keine Rolle, obwohl die Rechnungsprüfer auf die Umstände der mangelhaften Nachtragsbewertung und Planungsleistung hingewiesen habe. Das EGO der verantwortlichen Führungskräfte war stärker als die objektive Sichtweise der Rechtsprechung (Motto: "es kann nicht sein, dass ich kein Recht habe").
Bei allen anderen Stadtverwaltungen, welche ordnungsgemäß mit Steuergeldern umgehen wollen, empfehlen wir aus unserer Prüfererfahrung den Aufbau eines objektiven unbefangenem Nachtragsmanagement mit entsprechender Schulung. Bei diesem sinnvollem Aufbau ist unser Referent mit seiner über 10-jährigen Prüfertätigkeit gerne behilflich. (hier)

Bei privaten Bauherrn sieht die Problematik nicht anders aus. Nur das hier die Baufinanzierung eine entscheidende Rolle spielt. Explodieren die Baukosten infolge Baunachträge, dann kann das gesamte Bauvorhaben kippen. Aus diesem Grund empfehlen wir hier eine unabhängige Baubegleitung oder ein kompetentes Coaching. Auch hier können wir Ihnen z.B. in einem Einzelcoaching via ZOOM zur Seite stehen und kompetent beraten. (hier)

Eine andere Seite ist natürlich, dass eine auskömmliche und ordnungsgemäße Planung und Ausschreibung geschuldet und erstellt wird. Ist dies nicht der Fall, wie an dem oben gezeigtem Beispiel zu sehen ist, dann sollte das Leistungsstörungsrecht angewandt werden.







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Uwe Besecke
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen
Tel.: 06344 / 9263231

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Gruppe "Schulung Nachtragsmanagment"
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